Die Datenschutzkonferenz hat sich am 23. März 2022, wie kürzlich bekannt wurde, dazu durchgerungen gegen das Betreiben von Facebook-Präsenzen, sog. Facebook-Fanpages, ohne datenschutzrechtliche Konformität vorzugehen.

Das betrifft vor allem den fehlenden Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO, fehlende Informationen über die gemeinsame Datenverarbeitung und Cookienutzung, sowie die Übertragung personenbezogener Daten in den Zugriffsbereich von Behörden in Drittländern.

Da sich Facebook trotz diverser Gerichtsurteile weigert, die europäischen Datenschutz-Gesetze einzuhalten, wird den Aufsichtsbehörden nichts anderes übrig bleiben als die Deaktivierung der Facebook-Fanpages anzuordnen. Dies wird im ersten Schritt, der Vorbild-Wirkung wegen, die öffentlichen Betreiber von Facebook-Fanpages betreffen.

Unternehmen, die eine Facebook-Fanpage betreiben, sollten sich bewußt machen, dass Facebook mit den personenbezogenen Daten der Nutzer:innen in rechtswidriger Weise umgeht und ihre Fanpage abschalten.

Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie unter https://datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK_Beschluss_Facebook_Fanpages.pdf, das angesprochene Kurzgutachten, auf das Bezug genommen wird, finden Sie unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/weitere_dokumente/DSK_Kurzgutachten_Facebook-Fanpages_V1_18.03.2022.pdf.

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