Bereits in der Vergangenheit gab es viel Kritik auf Seiten von Datenschützern, dass die automatische Übermittlung von Adressbüchern auf dem Smartphone zu Dienstanbietern wie Whatsapp kritisch zu sehen ist.

Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat in seinem Beschluss argumentiert, dass die andauernde Datenweitergabe von Kontaktdaten, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, eine deliktische Handlung gegenüber diesen Personen darstellt und deshalb kostenpflichtige Abmahnungen der betroffenen Personen (Kontakte) möglich sind.

Wer den Messenger-Dienst WhatsApp nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.

Wer durch seine Nutzung von WhatsApp diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Nutzen Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren den Messenger-Dienst WhatsApp, trifft die Eltern als Sorgeberechtigte die Pflicht, ihr Kind auch im Hinblick auf diese Gefahr bei der Nutzung des Messenger-Dienstes aufzuklären und die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Sinne ihres Kindes zu treffen.

Wir möchten diesen Beschluss zum Anlass nehmen, gerade im Unternehmensumfeld von der Verwendung solcher Messenger-Dienste Abstand zu nehmen und auf datenschutzfreundliche Dienste zu setzen. Wer geschäftsmäßig Kundendaten auf dem Handy speichert, sollte WhatsApp nicht auf dem geschäftlichen Smartphone installieren.

Wer also ganz auf Nummer sicher gehen möchte, und auf der Suche nach anonym zu nutzenden Messaging-Diensten ist, sollte sich Threema genauer anschauen:

Der Dienst aus der Schweiz speichert die Telefonnummer oder verschlüsselte E-Mail-Adresse des Nutzers nur auf Wunsch. Adressdaten auf dem Smartphone können zwar abgeglichen werden, um Freunde zu finden. Diese werden aber nicht dauerhaft gespeichert. Alle verschickten Nachrichten werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Dabei ist besonders die höchste von drei wählbaren Sicherheitsstufen interessant, bei der zum Verknüpfen von Kontakten ein QR-Code auf dem Smartphone des jeweiligen Chat-Partners abgescannt werden muss. Das Versenden der Nachrichten erfolgt ausschließlich über Server in der Schweiz.

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