WhatsApp ändert zum 1. März 2021 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen zum Nachteil seiner Nutzer und – wie immer – zugunsten von Facebook. Die Beteuerung, dass man das in Deutschland nicht so handhaben werde, darf man getrost in den Wind schreiben. Denn warum sollte man sonst den geänderten AGB zustimmen, wenn diese nicht genutzt werden sollen?

Wir empfehlen seit Jahren keine Messenger einzusetzen, die nicht DS-GVO konform sind. Gerade im beruflichen Umfeld ist das generell unzulässig und bußgeldbewehrt. Aber schon die Nutzung in sog. Gruppen außerhalb der unmittelbaren Familie eröffnet den rechtlichen Bereich der „Öffentlichkeit“ und damit den der DS-GVO. Auch für in „privaten“ Gruppen geteilte Informationen, schlimmstenfalls Bilder, können daher Bußgelder verhängt werden.

Der einzige Messenger-Dienst, der DS-GVO-konform nutzbar ist, ist nach wie vor Threema.
Einen anschaulichen Verlgeich finden Sie unter https://threema.ch/de/messenger-vergleich .

Wir möchten nochmals dazu raten nur und ausschließlich diesen Messengerdienst zu benutzen.